Kurzbeschreibung

Im Rahmen eines VOB/B-Bauvertrags wurde die Abschlags- oder aber Schlussrechnung vom Auftraggeber nicht vollständig bezahlt, da Mängel eingewendet wurden. Der Auftragnehmer hat die Mängel zwischenzeitlich überarbeitet und fordert nun vom Auftraggeber wiederum die Auszahlung des einbehaltenen Betrags.

Anforderungsschreiben

Anschrift Auftraggeber  
   
   
   
  _________________________
  (Ort, Datum)
Bauvorhaben: __________________________________________________  
Bauvertrag vom _________________________  

Abschlagszahlung Nr.__________/Schlusszahlung vom _______________

Hier: Einbehalt wegen Mängeln

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte/r _________________________,

auf unsere Abschlagsrechnung Nr.__________/Schlussrechnung vom _______________ haben Sie keine Zahlung in voller Höhe geleistet. Vielmehr haben Sie einen Betrag in Höhe von __________ EUR einbehalten, da unsere Werkleistung mangelhaft sei.

Die von Ihnen gerügten Mängel haben wir nunmehr beseitigt.[1]

Wir fordern Sie daher auf, den einbehaltenen Betrag bis spätestens zum _______________ auf unser Konto zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Unterschrift)

[1] Bei mangelhafter Werkleistung steht dem Auftraggeber seinerseits ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Dieses besteht nach geltender Gesetzeslage in der Regel (vgl. § 641 Abs. 3 BGB) in Höhe des 2-fachen Betrags der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten.

Dieses Leistungsverweigerungsrecht besteht so lange, bis die Mängel beseitigt sind.

Da der Auftraggeber im Regelfall nicht sofort über die Mängelbeseitigung Kenntnis erlangt, ist zu empfehlen, den Auftraggeber unverzüglich nach der Mängelbeseitigung anzuschreiben, insbesondere auch, um in einem späteren Prozess den Zeitpunkt des Wegfalls des Leistungsverweigerungsrechts beweisen zu können.

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