Entscheidungsstichwort (Thema)
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung eines Darlehens
Orientierungssatz
1. Bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung eines Darlehens ist von der Differenz auszugehen zwischen der Verzinsung des abzulösenden Darlehens und der Rendite bei einer Wiederanlage in Kapitalmarkttiteln öffentlicher Schuldner mit einer Laufzeit, die der Restlaufzeit des Darlehens entspricht. Die ermittelte Differenz ist um angemessene Beträge für die ersparten Verwaltungsaufwendungen und für das entfallene Risiko des Kreditinstitutes zu kürzen. Die sich so ergebend Zinseinbuße ist auf den Zeitpunkt der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung abzuzinsen, wobei der Wiederanlagezinssatz zugrunde zu legen ist.
2. Für die Berechnung der Verzinsung des abzulösenden Darlehens ist vom Nominalzinssatz auszugehen. Der Effektivzinssatz kann der Berechnung nicht zugrunde gelegt, da bei seiner Ermittlung weitere vertraglich vereinbarte Kosten berücksichtigt werden, die teilweise schon bei der Kreditauszahlung einbehalten werden.
3. In die Bezifferung des entfallenden Risikos sind das allgemeine Rückzahlungsrisiko und die Gefahr eines Werteinbruchs auf dem Immobilienmarkt einzubringen.
Normenkette
Verfahrensgang
LG Lübeck (Entscheidung vom 16.06.1995; Aktenzeichen 15 O 68/94) |
Fundstellen
Haufe-Index 542075 |
BB 1998, 1078 |
DStR 1998, 1190 |
WM 1998, 861 |
WuB 1998, 665 |
MDR 1998, 355 |
VuR 1998, 188 |
ZBB 1998, 190 |
OLGR-BHS 1998, 102 |
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