Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung eines Darlehens

 

Orientierungssatz

1. Bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung eines Darlehens ist von der Differenz auszugehen zwischen der Verzinsung des abzulösenden Darlehens und der Rendite bei einer Wiederanlage in Kapitalmarkttiteln öffentlicher Schuldner mit einer Laufzeit, die der Restlaufzeit des Darlehens entspricht. Die ermittelte Differenz ist um angemessene Beträge für die ersparten Verwaltungsaufwendungen und für das entfallene Risiko des Kreditinstitutes zu kürzen. Die sich so ergebend Zinseinbuße ist auf den Zeitpunkt der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung abzuzinsen, wobei der Wiederanlagezinssatz zugrunde zu legen ist.

2. Für die Berechnung der Verzinsung des abzulösenden Darlehens ist vom Nominalzinssatz auszugehen. Der Effektivzinssatz kann der Berechnung nicht zugrunde gelegt, da bei seiner Ermittlung weitere vertraglich vereinbarte Kosten berücksichtigt werden, die teilweise schon bei der Kreditauszahlung einbehalten werden.

3. In die Bezifferung des entfallenden Risikos sind das allgemeine Rückzahlungsrisiko und die Gefahr eines Werteinbruchs auf dem Immobilienmarkt einzubringen.

 

Normenkette

BGB § 607

 

Verfahrensgang

LG Lübeck (Entscheidung vom 16.06.1995; Aktenzeichen 15 O 68/94)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542075

BB 1998, 1078

DStR 1998, 1190

WM 1998, 861

WuB 1998, 665

MDR 1998, 355

VuR 1998, 188

ZBB 1998, 190

OLGR-BHS 1998, 102

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