Entscheidungsstichwort (Thema)

Angestelltenversicherung. Versicherungspflicht. Vorstandsmitglied. öffentlich-rechtliche Sparkasse

 

Orientierungssatz

Eine analoge Anwendung des § 3 Abs 1a AVG auf Vorstandsmitglieder einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse ist nicht zulässig.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 03.02.1994; Aktenzeichen 12 RK 84/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667033

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