Grundlage für die Beurteilung von Schallschutzmaßnahmen in Gebäuden sind im Wesentlichen die Richtlinie VDI 4100 und die DIN 4109-5. Für die Beurteilung von Beeinträchtigungen aus Arbeitslärm, Verkehrslärm oder Fluglärm gelten weitere Normen und Richtlinien.

 
Hinweis

Behördliche Auflagen

Bei der Planung von Bauwerken und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Umbauten sind die Forderungen dieser Regelwerke zu beachten. Besonders zu Schutzvorkehrungen gegen Schalleinwirkungen aus Verkehrslärm werden oft behördliche Auflagen als Einzelauflagen oder durch Festlegungen im Bebauungsplan erlassen.

 
Wichtig

Anpreisungen des Bauträgers

Preist der Bauträger im Verkaufsprospekt das Objekt als "Stadtwohnung der Spitzenklasse" an, können die Erwerber davon ausgehen, dass die Wohnungen nicht nur über den Mindestschallschutz verfügen. Auch bei entgegenstehender vertraglicher Vereinbarung schuldet der Bauträger mindestens einen erhöhten Schallschutz.[1]

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