Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ist die für den Immissionsschutz zuständige Landesbehörde im Sinne von § 29 Absatz 1 Satz 3 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 11 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

[1] § 12 geändert durch Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Sächsischen Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung. Anzuwenden ab 20.10.2018.

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