Strafvorschriften des Lebensmittelrechts sind insbesondere enthalten

 

a)

im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch[1],

 

b)

im Milch- und Margarinegesetz[2]

sowie in den auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen.

[1] Vgl. Fundstellennachweis A zum Bundesrecht.
[2] Vgl. Fundstellennachweis A zum Bundesrecht.

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