Versterben Bezieher einer Rente im Laufe eines Monats, fällt der Rentenanspruch und somit die entsprechende Rentenzahlung mit Ablauf des Todesmonats weg.
Rentenwegfall wegen Todes
a) Bezieher einer Erwerbsminderungsrente verstirbt am 12.6.
b) Bezieher einer Altersrente verstirbt am 1.6.
c) Bezieher eine Witwenrente verstirbt am 30.6.
In allen 3 Fällen besteht der Rentenanspruch bis zum 30.6. In den Fällen a) und b) kann ein Anspruch auf eine Rente wegen Todes bestehen, wenn Hinterbliebene vorhanden sind.[1]
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