Versterben Bezieher einer Rente im Laufe eines Monats, fällt der Rentenanspruch und somit die entsprechende Rentenzahlung mit Ablauf des Todesmonats weg.

 
Praxis-Beispiel

Rentenwegfall wegen Todes

a) Bezieher einer Erwerbsminderungsrente verstirbt am 12.6.

b) Bezieher einer Altersrente verstirbt am 1.6.

c) Bezieher eine Witwenrente verstirbt am 30.6.

In allen 3 Fällen besteht der Rentenanspruch bis zum 30.6. In den Fällen a) und b) kann ein Anspruch auf eine Rente wegen Todes bestehen, wenn Hinterbliebene vorhanden sind.[1]

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