Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

 

1.

Fallbezogene Rechtsanwendung im bürgerlichen Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, im Registerrecht sowie im Arbeits- und Sozialrecht,

 

2.

Mitarbeit bei der Vorbereitung und Abwicklung von Notariatsgeschäften im Liegenschafts- und Grundbuchrecht,

 

3.

fallbezogene Rechtsanwendung im Zivil, Straf- und Bußgeldverfahren sowie im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit,

 

4.

Mitarbeit im gerichtlichen Mahnverfahren,

 

5.

Bearbeitung von Zwangsvollstreckungsangelegenheiten,

 

6.

Mitarbeit im Urkundswesen und Führen der Bücher,

 

7.

Erstellen von Vergütungs- und Kostenrechnungen,

 

8.

Grundlagen der besonderen Gerichtszweige.

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