Die Höhe des Regelsatzes beträgt

1. für den Haushaltsvorstand sowie für Alleinstehende 359,- Euro,
2. für zusammenlebende Ehegatten oder Lebenspartner 323,- Euro,
3. für sonstige Haushaltsangehörige

 

 

a) bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 215,- Euro,

 

b) ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 251,- Euro,

 

c) ab Beginn des 15. Lebensjahres 287,- Euro.

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