Die Höhe des Regelsatzes beträgt
1. | für den Haushaltsvorstand sowie für Alleinstehende | 359,- Euro, |
2. | für zusammenlebende Ehegatten oder Lebenspartner | 323,- Euro, |
3. | für sonstige Haushaltsangehörige |
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a) bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 215,- Euro, |
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b) ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 251,- Euro, |
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c) ab Beginn des 15. Lebensjahres | 287,- Euro. |
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