Die monatlichen Regelsätze werden wie folgt festgesetzt:
1. | Haushaltsvorstände und Alleinstehende auf | 347 Euro, |
2. | Haushaltsangehörige |
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a) bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf | 208 Euro, |
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b) ab Vollendung des 14. Lebensjahres auf | 278 Euro. |
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