Die monatlichen Regelsätze werden wie folgt festgesetzt:

1. Haushaltsvorstände und Alleinstehende auf 347 Euro,
2. Haushaltsangehörige

 

 

a) bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf 208 Euro,

 

b) ab Vollendung des 14. Lebensjahres auf 278 Euro.

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