1Die monatlichen Regelsätze in der Sozialhilfe werden für den Zeitraum ab 1. Juli 2007 wie folgt festgesetzt:

1. für den Haushaltsvorstand und Alleinstehende 347 Euro,
2. für sonstige Haushaltsangehörige

 

 

a) bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 208 Euro,

 

b) ab Vollendung des 14. Lebensjahres 278 Euro.

2Leben Ehegatten oder Lebenspartner zusammen, beträgt der monatliche Regelsatz für diese Personen jeweils 312 Euro.

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