§ 1 Festsetzung der Regelbeträge
Die Regelbeträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, betragen monatlich
1. |
in der ersten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 202 Euro, |
2. |
in der zweiten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 245 Euro, |
3. |
in der dritten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 288 Euro. |
§ 2 Festsetzung der Regelbeträge für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
Die Regelbeträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, betragen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet monatlich
1. |
in der ersten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 186 Euro, |
2. |
in der zweiten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 226 Euro, |
3. |
in der dritten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 267 Euro. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen