Kurzbeschreibung

Wird der Anspruch des Klägers vor Ende der mündlichen Verhandlung erfüllt, muss die klägerische Partei den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Vorbemerkung

Zahlt die beklagte Partei oder erfüllt sie einen anderen mit der Klage verfolgten Anspruch nach Rechtshängigkeit der Klage, jedoch vor Ende der mündlichen Verhandlung, muss die klägerische Partei den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären. Dies kann auch teilweise erfolgen, wenn der Anspruch teilweise erfüllt wird.

Schließt sich der Beklagte der Erledigungserklärung an, entscheidet das Gericht nach § 91a ZPO über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Sach- und Streitstandes. Es prüft demnach, ob die Klage zum Zeitpunkt der Erledigung zulässig und begründet war. Der voraussichtlich Unterlegene des Verfahrens hat dann die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Kostenanträge sind dabei nicht erforderlich, aber zulässig.

Der Beklagte ist nicht verpflichtet, sich der Erledigungserklärung anzuschließen, insbesondere dann nicht, wenn Streit über die Erledigung als solche besteht. Der Beklagte kann dann einen entsprechenden Antrag auf Klageabweisung stellen. Eine einseitige Erledigungsklärung des Klägers ist der Antrag an das Gericht, die Erledigung der Hauptsache festzustellen. Das ist eine zulässige Klageänderung. Das Gericht prüft in diesem Fall, ob überhaupt eine Erledigung eingetreten ist und ob die Klage zum Zeitpunkt der Erledigung zulässig und begründet war. Über die Kosten ist dann nach §§ 91, 92 ff. ZPO zu entscheiden. § 91a ZPO ist nicht anwendbar.

Erledigungserklärung des Klägers

An das

Landgericht …

per beA

In dem Rechtsstreit

gegen

erklärt der Kläger/die Klägerin den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und beantragt,

  dem/der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

Begründung:

Der/Die Beklagte hat die Klageforderung am …, also nach Rechtshängigkeit, beglichen. Es wird angeregt, über die Kosten ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.

Der/Die Beklagte wird aufgefordert, sich der Erledigungserklärung anzuschließen, damit der Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben werden kann.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

(elektronisch signiert)

...

gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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