Der Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 wird wie folgt geändert:
1. |
Die "International Accounting Standards" (IAS) Nrn. 1, 2, 8, 10, 16, 17, 21, 24, 27, 28, 31, 33 und 40 werden durch den Text im Anhang zu dieser Verordnung ersetzt. |
2. |
IAS 15 und SIC Nrn. 1, 2, 3, 6, 11, 14, 18, 19, 20, 23, 24, 30 und 33 werden gestrichen. |
3. |
Die Übernahme von IAS 1 macht Änderungen der IAS Nrn. 12, 19, 34, 35 und 41 erforderlich, um die Kohärenz zwischen den internationalen Rechnungslegungsstandards zu gewährleisten. |
4. |
Die Übernahme von IAS 2 macht Änderungen der IAS 14 und 34 erforderlich, um die Kohärenz zwischen den internationalen Rechnungslegungsstandards zu gewährleisten. |
6. |
Die Übernahme von IAS 10 macht Änderungen von IAS Nr. 22, 35 und 37 erforderlich, um die Kohärenz zwischen den internationalen Rechnungslegungsstandards zu gewährleisten. |
8. |
Die Übernahme von IAS 21 macht Änderungen von IFRS 1, IAS Nrn. 7, 12, 29, 34, 38, 41 und SIC 7 erforderlich, um die Kohärenz zwischen den internationalen Rechnungslegungsstandards zu gewährleisten. |
9. |
Die Übernahme von IAS 24 macht Änderungen von IAS 30 erforderlich, um die Kohärenz zwischen den internationalen Rechnungslegungsstandards zu gewährleisten. |
10. |
Die Übernahme von IAS 27 macht Änderungen von IAS 22 und SIC 12 erforderlich, um die Kohärenz zwischen den internationalen Rechnungslegungsstandards zu gewährleisten. |
11. |
Die Übernahme von IAS 31 macht Änderungen von SIC 13 erforderlich, um die Kohärenz zwischen den internationalen Rechnungslegungsstandards zu gewährleisten. |
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