Überblick

Die Reallast ist ein Grundstücksrecht, aufgrund dessen wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück an den Berechtigten zu entrichten sind. Sie findet etwa Anwendung bei Übergabeverträgen oder Kaufverträgen auf Rentenbasis zur Absicherung des Übergebers bzw. Verkäufers, auch mit der Möglichkeit der Wertsicherung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Reallast ist in den §§ 11051112 BGB geregelt.

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