Praxis-Beispiel

Standortwahl für die Rampe

Der Standort der Rampe ist jedenfalls so zu wählen, dass er den Interessen aller Eigentümer Rechnung trägt. So kann der behinderte Hausbewohner nicht die Zustimmung zur Entfernung einer Treppe, bestehend aus 6 Stufen zum Hauseingang, beanspruchen mit der Maßgabe, dass an ihrer Stelle eine Rampe zu bauen sei, wenn die Errichtung einer Rampe neben den vorhandenen Treppen möglich ist.[1]

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