(1) Bei Bausparkassen sind auch darzustellen:
2. |
bei Bausparkassen, die in Euro rechnen, das eingelöste Neugeschäft einschließlich Erhöhungen der Bausparsummen, ohne Berücksichtigung von Vertragszusammenlegungen, insgesamt und aufgeschlüsselt nach Tarifen in folgender Gruppeneinteilung:
unter Angabe der jeweiligen Stückzahlen und des jeweiligen Gesamtbetrags der Bausparsummen, |
3. |
der Anteil des Neugeschäftes am nicht zugeteilten Bausparsummenbestand insgesamt und gegliedert nach Tarifen, |
4. |
das Verhältnis der Bausparsummen der Bausparverträge, die im Berichtsjahr vor der vollen Bezahlung der Abschlußgebühr aufgelöst wurden, zum im Durchschnitt des Berichtsjahres gehaltenen Bausparsummenbestand (Stornoquote), |
5. |
der nicht zugeteilte Bausparsummenbestand insgesamt und aufgeschlüsselt nach Tarifen in der Gruppeneinteilung nach Nummer 1, |
6. |
die Anzahl und die Bausparsummen des Vertragsbestandes der Bausparvorratsverträge sowie der Neuabschlüsse von Bausparvorratsverträgen, |
7. |
für Neuabschlüsse von Bausparvorratsverträgen die Vertragspartner getrennt nach den Gruppen Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Kommunen, Bauträger und Sonstige unter Angabe, ob eine Aufteilung und Übertragung an Dritte zwingend vorgesehen ist, |
8. |
das jeweilige Verhältnis von Bauspardarlehen sowie von Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten zum Bestand an Bauspareinlagen. |
(2) Über die Organisation und Kontrolle des Außendienstes ist zu berichten.
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