Kurzbeschreibung

Ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (hier vom Arbeitsgericht) abgelehnt oder ist sie unter Anordnung von Ratenzahlungen oder Zahlungen aus Vermögen bewilligt worden, steht dem Antragsteller nach Maßgabe von § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO die sofortige Beschwerde zu.

Vorbemerkung

Ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt oder ist sie unter Anordnung von Ratenzahlungen oder Zahlungen aus Vermögen bewilligt worden, steht dem Antragsteller nach Maßgabe von § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO die sofortige Beschwerde zu. Es kommt darauf an, dass der Beschluss ungünstig für den Antragsteller ist.

Wird der sofortigen Beschwerde stattgegeben, wird Prozesskostenhilfe rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.

Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO, der eine "andere Frist" im Sinne von § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO bestimmt, binnen einer Notfrist von einem Monat bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder beim Beschwerdegericht einzulegen. Diese Notfrist beginnt mit der Zustellung der ablehnenden Entscheidung oder - in Ermangelung einer Zustellung - spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung des Beschlusses im Termin, § 569 Abs. 1 Satz 2 ZPO.

Zuständig ist das Gericht, dessen Entscheidung angefochten worden ist oder das Beschwerdegericht, § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird, enthalten, § 569 Abs. 2 ZPO.

Ein Kostenerstattungsanspruch besteht nicht, § 127 Abs. 4 ZPO.

Rechtsanwälte haben seit dem 1.1.2022 die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zu beachten und die Beschwerde als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des verantwortenden Anwalts einzureichen, §§ 130a ZPO, 46c ArbGG.

Beschwerde gegen Ablehnung der Prozesskostenhilfe

An das

Arbeitsgericht ...

...

per beA

Sofortige Beschwerde

In Sachen

... ./. ...

wird für den/die Kläger/-in gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe

sofortige Beschwerde

eingelegt und beantragt,

  dem/der Kläger/-in für den ersten Rechtszug rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe zu gewähren und die/den Unterzeichnende/-n als Rechtsanwalt beizuordnen.

Begründung:

Entgegen der Auffassung des Gerichts hat die Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg.

Das Gericht hat zu Unrecht angenommen, dass ...

Eine Bewilligung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung ist geboten.

(elektronisch signiert)

...

gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...

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