Sachverhalt

Ein Arbeitgeber gewährt seinen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, die 5 Tage in der Woche beschäftigt sind, 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr.

Eine vollzeitbeschäftigte Mitarbeiterin wechselt zum 1.7. in eine Teilzeitbeschäftigung und arbeitet 2 Tage in der Woche, ohne dass es auf die Stundenzahl ankommt. Sie hat zu diesem Zeitpunkt bereits 10 Arbeitstage Urlaub genommen. Im Herbst will sie Urlaub nehmen.

Auf wie viele Urlaubstage hat die Arbeitnehmerin Anspruch?

Ergebnis nach obiger Formel des BAG:

30 Urlaubstage (bei einer 5-Tage Woche/Jahr x 182 Tage mit Arbeitspflicht (130 Tage vom 1.1. bis einschl. 30.6. + 52 Arbeitstage ab 1.7. bis zum Jahresende) : 260 Arbeitstage bei einer 5-Tage Woche = 21 Urlaubstage

Davon sind 10 Urlaubstage genommen, es verbleiben folglich 11 Urlaubstage.

 
Hinweis

Wenn die Arbeitnehmerin bereits zu Beginn des Jahres 30 Urlaubstage genommen hätte, wäre eine Rückforderung von Urlaubsentgelt ausgeschieden.[1]

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