Sachverhalt

Dem Arbeitnehmer wird eine 3-Zimmer-Wohnung nebst Küche und Bad für monatlich 250 EUR vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Die ortsübliche Miete einer vergleichbaren Wohnung beträgt durchschnittlich 850 EUR.

Wie ermittelt sich der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer und welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen ergeben sich?

Ergebnis

Für die Wertermittlung der Nutzungsüberlassung von Wohnungen ist der ortsübliche Mietpreis abzüglich eines Bewertungsabschlags von 1/3 anzusetzen. Unter Berücksichtigung des Bewertungsabschlags von 1/3 der ortsüblichen Miete ergibt sich für den Arbeitnehmer ein steuerpflichtiger Vorteil i. H. v.:

 
Ortsübliche Miete monatlich 850 EUR
Abzgl. Bewertungsabschlag (1/3 von 850 EUR) - 283 EUR
Abzgl. Arbeitnehmerentgelt - 250 EUR
Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil 317 EUR

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Seit 1.1.2021 ist die steuerliche Regelung auch in der Sozialversicherung anzuwenden. Daher handelt es sich auch dort i. H. v. 317 EUR um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.

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