Kurzbeschreibung

Muster einer Feststellungsklage bzgl. der Wirksamkeit der Pflichtteilsentziehung. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Klage auf Feststellung der Wirksamkeit der Pflichtteilsentziehung

An das

Landgericht ...

...

per beA

KLAGE

des/der ...

– Klägers/Klägerin –

Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...

gegen

...

– Beklagte/n –

Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...

wegen Feststellung der Wirksamkeit der Entziehung des Pflichtteils

vorläufiger Streitwert ... EUR

Namens und in Vollmacht des/der von mir vertretenen Klägers/Klägerin erhebe ich hiermit Klage und werde beantragen

  1. festzustellen, dass die mit Testament vom ... erfolgte Entziehung Pflichtteils des/der Beklagten wirksam ist;
  2. dem/der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen;
  3. das Urteil – notfalls gegen Sicherheitsleistung – für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Es wird weiterhin beantragt,

dem/der Kläger/in zu gestatten, eine von ihm zu erbringende Sicherheitsleistung durch eine schriftliche, selbstschuldnerische, unbefristete und unbedingte Bürgschaft der ... -Bank zu leisten.

Es wird angeregt, einen frühen ersten Termin zu bestimmen. Sofern das Gericht allerdings das schriftliche Vorverfahren anordnet, wird für den Fall der Versäumung der Verteidigungsanzeige beantragt,

den Beklagten durch Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren zu verurteilen (§ 331 Abs. 3 ZPO).

(Bei Klageerhebung vor dem Landgericht: Mit einer Übertragung des Rechtsstreites auf den Einzelrichter besteht Einverständnis, § 253 Abs. 3 Nr. 3 ZPO).

Begründung:

Der Kläger hat in einem eigenhändigen Testament vom ... seinem/seiner einzigen Sohn/Tochter, dem/der ... den Pflichtteil entzogen.

Beweis: Privatschriftliches Testament vom ... (Anlage K1)

Der Entzug des Pflichtteils ist nach § 2333 Abs. 1 Nr. ... BGB wirksam, weil ...

Beweis:...

Die Klage ist geboten, da der/die Beklagte ernsthaft erklärt hat, den Pflichtteilsentzug nicht anzuerkennen.

Nach alledem hat die Klage Erfolg.

(elektronisch signiert)

...

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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