Die Pflegeversicherung kennt folgende Leistungen:

Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte erhalten die ihnen zustehende Leistungen, z. B.

  • Sachleistungen,
  • Geldleistungen,
  • Entlastungsbetrag,
  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Pflegeperson,
  • vollstationäre Pflegeleistungen

nur zur Hälfte.

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