
Die Pflegeversicherung kennt folgende Leistungen:
- Pflegesachleistungen,
- Pflegegeldleistung,
- Kombination von Geld- und Sachleistung,
- Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson,
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel,
- Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes,
- Tages- und Nachtpflege,
- Kurzzeitpflege,
- vollstationäre Pflege,
- Hilfe für behinderte Menschen (Leistungen in vollstationären Einrichtungen),
- Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen,
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen,
- Entlastungsbetrag,
- Leistungen des persönlichen Budgets.[1]
Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte erhalten die ihnen zustehende Leistungen, z. B.
- Sachleistungen,
- Geldleistungen,
- Entlastungsbetrag,
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Pflegeperson,
- vollstationäre Pflegeleistungen
nur zur Hälfte.
[1] §§ 28 ff. SGB XI.
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