Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen. Für Familienversicherte werden keine Beiträge erhoben.[1] Der Beitragssatz lag bis 30.6.2023 bei 3,05 %, für Kinderlose 3,4 % (Beitragssatz von 3,05 % plus Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,35 %).[2]

 

Beitragssätze in der Pflegeversicherung seit 1.7.2023

  Arbeitnehmeranteil Arbeitgeberanteil Beitragssatz
insgesamt
Mitglieder ohne Kinder 2,3 % 1,7 % 4 %
Mitglieder mit 1 Kind 1,7 % 1,7 % 3,4 %
Mitglieder mit 2 Kindern 1,45 % 1,7 % 3,15 %
Mitglieder mit 3 Kindern 1,2 % 1,7 % 2,9 %
Mitglieder mit 4 Kindern 0,95 % 1,7 % 2,65 %
Mitglieder mit 5 Kindern und mehr Kindern 0,7 % 1,7 % 2,4 %

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