Die Pflegestützpunkte beraten umfassend und unabhängig

  • zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch,
  • zur Auswahl und Inanspruchnahme der vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten[1] und

führen bei Bedarf und auf Wunsch die Pflegeberatung (einschl. Erstellung Versorgungsplan) durch.[2]

Die Pflegestützpunkte

  • koordinieren alle für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote,
  • bieten bei der Inanspruchnahme von Leistungen Hilfe an und
  • vernetzen aufeinander abgestimmte pflegerische und soziale Versorgungs- und Betreuungsangebote.

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