Die Pflegestützpunkte beraten umfassend und unabhängig
- zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch,
- zur Auswahl und Inanspruchnahme der vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten[1] und
führen bei Bedarf und auf Wunsch die Pflegeberatung (einschl. Erstellung Versorgungsplan) durch.[2]
Die Pflegestützpunkte
- koordinieren alle für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote,
- bieten bei der Inanspruchnahme von Leistungen Hilfe an und
- vernetzen aufeinander abgestimmte pflegerische und soziale Versorgungs- und Betreuungsangebote.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen