Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
1. |
die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, |
2. |
die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und |
3. |
die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann. |
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