Auf Persönliche Budgets besteht ein Rechtsanspruch. Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Menschen können durch das Persönliche Budget selbst entscheiden, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen wollen. Damit können Menschen mit Behinderungen den "Einkauf" von Leistungen künftig eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt regeln. Darüber hinaus ist das Persönliche Budget ein mögliches Steuerungsinstrument, um den Grundsatz "ambulant vor stationär" in der Praxis besser umzusetzen, z. B. für den Ausbau alternativer und günstigerer Wohnformen anstelle stationärer kostenintensiver Betreuung.

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