Sehr geehrte(r) Herr/Frau _____________,

im Folgenden darf ich Ihnen die rechtliche Bedeutung einer Patientenverfügung erläutern:

Unter einer Patientenverfügung versteht man schriftliche Anweisungen einer volljährigen Person an die behandelnden Ärzte, im Falle der eigenen Einwilligungsunfähigkeit in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einzuwilligen oder aber diese zu untersagen, auch wenn hierdurch das Leben verkürzt wird. Nach der gesetzlichen Regelung in § 1827 Abs. 1 BGB ist der in einer Patientenverfügung zuvor schriftlich niedergelegte Wille des Patienten bei der ärztlichen Behandlung auch im Falle der Einwilligungsunfähigkeit verbindlich, sofern die Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.

Die einzelnen Regelungsalternativen sind selbstverständlich nur als Vorschlag zu verstehen. Letzten Endes können nur Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie Festlegungen treffen wollen.

Da die individuellen Bedürfnisse und Interessen eines jeden Menschen sehr unterschiedlich gelagert sein können, kann es kein für alle Menschen einheitliches Formular geben. Gerade das ist auch der Grund, warum dringend davon abzuraten ist, Vordrucke im Ankreuzstil ohne Reflexion und Beratung zu verwenden. Ich empfehle Ihnen stattdessen, sich über den Regelungsumfang Ihrer persönlichen Patientenverfügung gründlich Gedanken zu machen und die Überlegungen und Beweggründe mit Ihrem Hausarzt und/oder einem sonstigen Vertrauten zu besprechen. Sofern Sie bereits unter einer bestimmten Krankheit leiden sollten, sollte die Verfügung nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt konkretisiert und in ihr exakt auf krankheitsbezogene Wünsche, Erwartungen und Behandlungsmöglichkeiten eingegangen werden. Bitte denken Sie auch daran, Ihre Patientenverfügung regelmäßig auf ihren Fortbestand zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Eine Aktualisierung kann insbesondere bei einer Änderung der persönlichen oder gesundheitlichen Lebensumstände erforderlich werden.

Vor Ihrer Unterschrift unter einer Patientenverfügung steht ein Prozess der persönlichen Auseinandersetzung mit Fragen, die sich im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod stellen.

Diese Auseinandersetzung ist zuweilen unangenehm, aber notwendig, um sich bewusst zu machen, dass eine Patientenverfügung als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts auch die Selbstverantwortung für die Folgen bei der Umsetzung der Patientenverfügung umfasst.

Bitte bedenken Sie, dass Voraussagen über das Ergebnis medizinischer Maßnahmen und mögliche Folgeschäden im Einzelfall kaum möglich sind. Alle Festlegungen für oder gegen eine Behandlung schließen daher zwangsläufig auch die Selbstverantwortung für die hiermit verbundenen Folgen ein. Sie erfordern auch die Bereitschaft, das Risiko zu tragen, durch einen Behandlungsverzicht auf ein Weiterleben zu verzichten oder aber bei einer Weiterlebenschance Abhängigkeit und Fremdbestimmung in Kauf zu nehmen.

Die Inhalte Ihrer Patientenverfügung sollten Sie unbedingt mit Ihrem Bevollmächtigten (für den Fall, dass Sie eine Betreuungsverfügung errichtet haben, mit den dort genannten Personen) besprechen. Sinnvoll ist, religiöse Anschauungen und sonstige Wertvorstellungen zum eigenen Leben und Sterben gesondert schriftlich niederzulegen. Das dient im Akutfall als wertvolle Ergänzung und Interpretationshilfe Ihrer Patientenverfügung. Auf diese Weise kann eine Patientenverfügung, die in der Regel lange Zeit vor Eintritt des Ernstfalles erstellt wird, für das Ärzteteam und Ihren Bevollmächtigten/Betreuer besser nachvollzogen werden: je besser die mit der Umsetzung der Verfügung betroffenen Personen Ihre individuellen weltanschaulichen Vorstellungen kennen, desto größer ist die Sicherheit, dass Ihren Wünschen im Falle der Einwilligungsunfähigkeit auch entsprochen wird. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn es zu unterschiedlichen Ansichten über die Auslegung der Festlegungen kommt oder wenn die konkrete Behandlungssituation nicht genau derjenigen entspricht, die in der Patientenverfügung beschrieben wurde.

Folgende beispielhafte Fragen sollen Sie dazu anregen, über die eigenen Lebenseinstellungen und Wertvorstellungen nachzudenken und Hilfestellung bei der Meinungsbildung in möglichen Entscheidungssituationen geben:

  • Wie stehe ich zu meinem Leben? Würde ich etwas anders machen, wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte? Bin ich mit meinen Entscheidungen zufrieden?
  • Liegt mir daran, möglichst lange zu leben? Wie wichtig ist mir meine Lebensqualität gegenüber meiner Lebensdauer? Welchem Aspekt würde ich den Vorzug geben, wenn beides nicht in gleichem Umfang erreicht werden kann? Welche Überlegungen machen mir bei dem Gedanken an mein Sterben Angst?
  • Gab es in meinem Leben Krankheit oder Schicksalsschläge? Wie bin ich damit umgegangen?
  • Wer stand mir bei Krankheit und S...

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