Überblick

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung am 19.7.2013 können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Patentanwälte auch in der Partnerschaftsgesellschaft ihre Berufshaftung (aber auch nur diese!) beschränken. Zuvor war das nur für diejenigen Partner möglich, die an der Bearbeitung des betreffenden Mandats nicht beteiligt waren. Gut ein Jahr nach Inkrafttreten gibt es erste Erfahrungen über mit der neuen PartGmbB verbundene Fallstricke.

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