Rz. 69

Der Handelsregisteranmeldung ist zunächst eine Kopie des Lichtbildausweises beizufügen. Um sicherzustellen, dass die Gesellschaft die Compliance-Anforderungen beachtet, ist das Formular 1, die Declaration of Compliance with the Pre-Requisires for Formation of the Company, einzureichen. Diese Erklärung kann sowohl durch einen Anwalt des High Court oder Supreme Court, ein Mitglied des Institute of Chartered Accountants oder des Institute of Cost and Management Accountants in Pakistan oder einen director erfolgen, sec. 4 (2) der Companies (General Provisions and Forms).

 

Rz. 70

Weiterhin ist das Formular 29 einzureichen. Dieses gibt Auskunft über die directors und andere officers der Gesellschaft. Dieses Formular wird auch Directors Register genannt. Das Formular ist der Anmeldung beizufügen. Bei einer Änderung im Directors Register ist diese Änderung innerhalb von 14 Tagen nach der Änderung dem registrar mitzuteilen.

 

Rz. 71

Die Einzahlung der anfallenden Gebühr ist durch den Originalbeleg nachzuweisen.[39]

[39] Section 470 (3) der Companies Ordinance, 1983, verlangt die vollständige Zahlung der anfallenden Gebühren vor der Eintragung oder Registrierung der Dokumente.

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