Rz. 13

Bei dem registrar of companies sind jeweils das Original-Exemplar des Memorandums und der Articles of Association sowie je drei Kopien einzureichen. Bei der online Anmeldung ist hingegen eine Kopie ausreichend.

 

Rz. 14

Des Weiteren sind gem. sec. 16 (a) eine Compliance-Bestätigung[12] sowie das Formular 21 einzureichen.

Die Compliance Bestätigung beinhaltet die Erklärung einer zur Gründung bevollmächtigten oder in den Articles als Director bestimmten Person, dass alle Gründungsvoraussetzungen, wie sie im Companies Act 2017 vorausgesetzt werden, erfüllt sind.

Das Formular 21 enthält Angaben zum Satzungssitz und muss innerhalb von 28 Tagen nach der Gründung bzw. der Geschäftsaufnahme eingereicht werden. Der genaue Zeitraum bestimmt sich danach, welches Ereignis früher eintritt. Dies kann allerdings auch online erfolgen.[13] In der Praxis erfolgt die Einreichung des Formulars in der Regel mit der Einreichung der sonstigen Unterlagen an den registrar (siehe Rdn 65 ff.). Weiterhin ist das Formular 29 einzureichen, welches das Register der directors darstellt.

 

Rz. 15

Darüber hinaus sind eine Kopie des availability of name certificates des registrars beizufügen sowie die Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Gründer, ferner ein Bankbeleg über die Zahlung der jeweiligen Gebühren.

[12] Form 1 der General Provision and Forms Rules.
[13] Die Online-Einreichung erfolgt unter https://eservices.secp.gov.pk/eServices.

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