Verfahrensgang

VG Berlin (Beschluss vom 02.09.1998; Aktenzeichen 19 A 103.98)

 

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. September 1998 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden der Antragstellerin auferlegt.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 5.000 DM festgesetzt.

 

Tatbestand

I.

Die Antragstellerin ist seit 1997 Miteigentümerin des Grundstücks … in Berlin-Prenzlauer Berg, wo sie in dem 1892 errichteten und nunmehr sanierten fünfgeschossigen Wohngebäude das erste Obergeschoss bewohnt. Sie wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für ein Multiplex-Kino auf dem gegenüberliegenden, 24.675 m² großen ehemaligen Brauerei-Grundstück Schönhauser Allee 36–39, Knaackstraße 75, 95, 97, Sredzkistraße 1, 17 (Kulturbrauerei).

Die Grundstücke liegen nach der Neunten Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 21. September 1993 (GVBl. S. 403) im Sanierungsgebiet Prenzlauer Berg – Kollwitzplatz –. Im Flächennutzungsplan von Berlin vom 1. Juli 1994 (ABl. S. 1972), Neubekanntmachung vom 23. Oktober 1998 (ABl. S. 4367), sind das Grundstück der Antragstellerin als Wohnbaufläche W 1 und das Grundstück der Beigeladenen überwiegend als gemischte Baufläche M 2 dargestellt. Am 1. Oktober 1996 (ABl. S. 3840) beschloss das Bezirksamt Prenzlauer Berg von Berlin die Aufstellung des Bebauungsplanes IV-B 1 für das Brauereigrundstück zur Festsetzung eines Kerngebiets. Das Bebauungsplanverfahren wurde mit Beschluss des Bezirksamts vom 20. Januar 1998 (ABl. S. 448) eingestellt.

Die Gebäude auf dem Brauereigelände sind als Denkmalbereich (Gesamtanlage) in der Denkmalliste Berlin (Stand: 1. Mai 1997, ABl. S. 1469, 1632) eingetragen, ebenso der Vorgarten mit Einfriedung als Gartendenkmal (S. 1637). Die Baulichkeiten des 1867 begonnenen und ab 1871 mit Gründung der Schultheiss-Brauerei AG erweiterten Brauereibetriebs bestehen aus Produktions- und Lagerhallen, Ställen, Werkstätten und einem Restaurationsgebäude. Nach Einstellung des Brauereibetriebs des „VEB-Schultheiss” im Jahre 1967 wurde der größte Teil der Gebäude als Möbellager und -verkaufsstelle genutzt. In dem Restaurationsgebäude wurde der Jugendclub „Erich Franz” eröffnet; einen Teil der Räume nutzte der Gehörlosen- und Schwerhörigenverband der DDR. Die Gebäude im Nordteil des Geländes dienten einer Betriebsorganisation als Trainingsräume und Kasino. Ab 1990 nutzte die „Kulturbrauerei, Zentrum für Kultur, Politik und Ökologie GmbH” den nördlichen Teil des Geländes für Konzerte, Ausstellungen, Theater, Tonstudios sowie Ateliers, Galerien und Künstlerwerkstätten. Der Möbelhandel wurde von der Firma „Möbel-Max” mit einer Verkaufsfläche von etwa 15.000 m² und einer Lagerfläche von 2.576 m² bis 1997 fortgeführt. Zu dem Betrieb gehörten etwa 20 Transportfahrzeuge und zwei Sattelschlepper; hinzu kamen etwa 60 Pkw pro Tag für den Selbstabholermarkt Zu- und Abfahrtsverkehr gab es von etwa 7.00 Uhr morgens bis in die Abendstunden; Lieferverkehr erfolgte auch nachts. Der „Franz-Club” nutzte die zusammen etwa 700 m² großen Räume für Konzert- und Discothekenbetrieb sowie Gastronomie mit etwa 600 Gästen bis September 1997. Im über 2.000 m² großen „Kesselhaus” fanden viermal im Monat Discoabende statt, bei Live-Konzerten sind bis zu 900 Personen zugelassen, bei Fernseh- und Theaterveranstaltungen etwa 200 Personen. Dafür wurde die Baugenehmigung Nr. 92/592 vom 9. Juli 1992 erteilt. Die etwa 220 m² große „Alte Kantine” wurde donnerstags bis sonntags als Discothek mit bis zu 500 Personen genutzt ….

Die nicht zum Brauereibereich gehörenden Grundstücke der Umgebung sind in der Sredzkistraße und der Knaackstraße durch geschlossene, überwiegend fünfgeschossige Wohnbebauung aus der Gründerzeit mit teilweise gewerblicher Nutzung in den Erdgeschossen geprägt; die Baulücke in der Sredzkistraße wird mit einer Sporthalle bebaut. Die Sredzikstraße führt den Verkehr als Einbahnstraße von der Schönhauser Allee in Richtung Knaackstraße, die hier zur Danziger Straße hin ebenfalls Einbahnstraße ist. Nach einer mit Schreiben des Umweltamtes des Antragsgegners vom 25. Juli 1998 vorgelegten Verkehrszählung ist in diesen Abschnitten die Sredzkistraße mit 136 Lkw und 3.030 Kfz täglich und die Knaackstraße mit 111 Lkw und 2.378 Kfz belastet; die Beurteilungspegel liegen bei 63,5 dB(A) tags und 56,4 dB(A) nachts.

Etwa 200 m vom Brauereigelände entfernt befindet sich der U-Bahnhof „Eberswalder Straße” der Linie U 2, an der Kreuzung Danziger Straße/Schönhauser Allee halten die Straßenbahnlinien 13, 53, 50 und 20; die Buslinie 120 hat hier ihre Endhaltestelle, ferner halten am U-Bahnhof die Nachtlinien N 42, N 52 (Bus) und N 55 (Straßenbahn).

Unter Vorlage eines Gutachtens der Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung, Regionalisierung und Infrastrukturplanung – GRI GmbH – vom 18. Juli 1996 beantragte die Bei...

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