Verfahrensgang

LG Rostock (Urteil vom 04.11.1998; Aktenzeichen 5 O 190/98)

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 17.04.2000; Aktenzeichen 1 BvR 721/99)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 4.11.1998 – Az.: 5 O 190/98 – abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Verfügungsbeklagten werden verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,– DM, ersatzweise auch Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, sich im geschäftlichen Verkehr mit der Bezeichnung „GM G. M.” oder „GM G. M. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer” als Sponsoren kenntlich zu machen oder auf von Dritten verwendeten Ankündigungen, Plakaten, Prospekten, Transparenten und dergleichen sich in der Weise als Sponsoren kenntlich machen zu lassen, daß durch den Gebrauch der vorgenannten Bezeichnungen ein Zusammenhang hergestellt wird, der es nahelegt, das so auftretende Unternehmen bzw. die so auftretende Personenmehrheit unterstütze eine durch die genannten Werbeträger beworbene Veranstaltung im Bereich Musik, Tanz, bildende Kunst o.ä. kultureller Ereignisse durch Hingabe von Geld- oder Sachspenden.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gegenstandswert: DM 50.000,–.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob Sponsoring-Maßnahmen unter der im Urteilstenor angeführten Bezeichnung den beklagten Rechtsanwälten zugerechnet werden können, sowie über ihre Zulässigkeit. Folgende Publikationen haben Veranlassung für den Rechtsstreit gegeben:

  • • Auf einem Werbeplakat für Konzerte am 27./28.6.1998 in der Dockhalle Kværner Warnow Werft Warnemünde „Big Band trifft Philharmonie Rostock” sind in der Unterzeile die Ostseesparkasse, die Kværner Werft sowie „GM G. Ma.” als Sponsoren aufgeführt (Bl. 14 d.A.).
  • • In Ausgaben der Ostseezeitung vom 26./27.9.1998, 2.10.1998, 10./11.10.1998 und vom 17./18.10.1998 erschienen jeweils großformatige Anzeigen für den 7. Landespresseball Mecklenburg-Vorpommern, in denen in der Kopf- und Fußzeile unter 14 Sponsoren ebenfalls „GM G. M.” aufgeführt sind (Bl. 70 d.A.).
  • • Am 29.9.1998 erschien in der Ostseezeitung eine Anzeige der „Zukunftswerkstatt Rostock”, in der für eine „Job Factory-Informationsveranstaltung für junge Leute über Beruf, Ausbildung und Job in Rostock” am 9.10.1998 geworben wurde. Als „gemeinsames Projekt von über 40 Rostocker Unternehmen” erschienen in der Fußzeile 10 Initiatoren, darunter „GM G. M. – Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte” (Bl. 70 d.A.).
  • • In der Ostseezeitung vom 17./18.10.1998 erschien unter der Rubrik „Steuer & Recht” ein Inserat der Akademie G. M. GmbH & Co. KG, in dem auf eine Seminarveranstaltung am 2.11.1998 von „Steuerberatern und Rechtsanwälten der Sozietät Grieger Mallison” zum Thema „Höhere Steuern – Was tun?” hingewiesen wird (Bl. 70 d.A.).
  • • In einem Schreiben der Ostseezeitung und des Kunstvereins vom 16.11.1998 an verschiedene Adressaten, u.a. an den Verfügungskläger, wird zu einer Kunstbörse mit anschließender Auktion im Hotel Neptun eingeladen. Unter den sechs in der Fußzeile aufgeführten Sponsoren finden sich „GM G. Ma. – Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte” (Bl. 254 d.A.). Entsprechende Hinweise auf diese Sponsoren finden sich später auch in redaktionellen Berichten über die Auktion in der Ostseezeitung (Bl. 291 d.A.).
  • • In einem Informationsblatt der St.-Johannes-Kantorei Rostock, in dem diese über ihre Konzerte von Oktober 1998 – Januar 1999 informiert, heißt es in der Unterzeile des Deckblattes: „gefördert von GM G. M.” (Bl. 264 d.A.). Auch Ankündigungen einzelner Konzerte sowie Litfaßsäulen-Plakate dazu tragen entsprechende Hinweise (Bl. 266 d.A.).

Die Verfügungsbeklagten verwenden im Schriftverkehr Briefbögen, die im Kopf ein großes, rotes Buchstaben-Logo „GM” mit zwei Unterzeilen „G. M.” und „Wirtschaftsprüfer. Steuerberater. Rechtsanwälte” tragen, ferner ausführliche Angaben zu den Sozietätsmitgliedern in Rostock und weiteren 15 Standorten sowie Hinweise auf die „Zusammenarbeit mit der Steuerberatungsgesellschaft G. M. AG” mit Niederlassungen an 10 Standorten enthalten.

Im Internet ist unter der Adresse „www.griegermallison.de” eine Homepage mit dem Kennzeichen „GM G. M.” aufgeführt, die mittels Anwählen der in der Menü-Leiste aufgeführten Stichworte zu ausführlichen Informationen über die Mitglieder und Filialen sowie über das Leistungsspektrum der GM-Gruppe führen, zu dem außer Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung auch Rechtsberatung und Unternehmensberatung in bestimmten Branchen und Rechtsgebieten gehören (Ausdruck Bl. 191–236 d.A.). Im Telefonbuch 1998/99 der Deutschen Telekom sind unter dem Eintrag „G. M. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte” die Verfügungsbeklagten zu 1. und 2. aufgeführt. Der Verfügungskläger mahnte die Verfügungsbeklagten wegen behaupteter unzulässiger Sponsorenwerbung im Hinblick auf die Konzerte im Juni und August ...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge