Verfahrensgang

LG Mainz (Entscheidung vom 08.02.2010; Aktenzeichen 4 O 67/07)

 

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 8. Februar 2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin

  • a)

    43.503,11 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Juli 2006;

  • b)

    weitere Zinsen (20. April bis 13. Dezember 2006) in Höhe von 1.634,36 EUR;

  • c)

    vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.580,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. März 2007

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des beklagten Landes und die Berufung der Klägerin werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits im ersten Rechtszug tragen die Klägerin zu 1/3 und das beklagte Land zu 2/3; die Kosten des Rechtsstreits im zweiten Rechtszug tragen die Klägerin zu 1/5 und das beklagte Land zu 4/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 115 v.H. des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 115 v.H. des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 

Gründe

I.

Die Klägerin verfolgt einen Mehrvergütungsanspruch aus einem VOB-Bauvertrag (BW-Standortschießanlage ... [X] - Schießstände VII und VIII; Gewerk: Fernmeldenischen und Höhenblenden - Betonarbeiten).

Es wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO).

Im Auftragsleistungsverzeichnis (Anlage B 9; Bl. 196 ff. GA) - Abschnitt Erdarbeiten - heißt es:

Projekt:

40054001 Bund mllit BU 2005

LV: VB08

Auftraggeber: Niederlassung

OZ

Leistungsbeschreibung

Menge

Einheit

Einheitspreis In EUR

Gesamtbetrag in EUR

2.2.60.

150,000

m3

5,35

802,50

Boden aus Abtragsbereichen (Seltenwälle) profilgerecht loesen und zur späteren Wiederverwendung Zwischenlagern. Witterungsempfindlichen Boden verdichten. Klasse 3 bis 5.

Boden innerhalb der Baustelle foerdern und lagern,

Förderweg bis 150 m,

Abgerechnet wonach Abtragsprofilen.

2.2.100.

130,000

m3

11,31

1.470,30

Boden für Blockfundamente mit Köcher profitgerecht lösen und seitl. lagern,

Aushub noch Abtrag des Seitenwalles

Breite der Fundamentsohle über über 3,00 bis 5,00 m

Aushubliefe bis 3.5 m,

Bodenklasse 3 - 5,

Gelagerten Boden verdichten

Die erforderliche Wasserhaltung ist in den Einheitspreis einzurechnen.

Der erforderliche Verbau ist in den Einheitspreis einzurechnen

Verbau nach Wahl des AN

2.2.110.

120,000

m3

11,31

1.357,20

Verfüllen von Arbeitsräumen der Fundamente und Seitenblenden profilgerecht, in Damm mit Neigung 1:1,2;

mit seitlich gelagertem Boden,

Transportweg bis 150 m

Bodenklasse 3 bis 5, verdichten, Verdichtungsgrad DPr

mind. 97%.

An die betreffenden Positionen knüpft der ursprüngliche Nachtrag 2 - zusätzliche Transportkosten - in der Schlussrechnung vom 16. Februar 2006 an (Pos. 05.02.001 und 05.02.0002 [Anlage K 6]; s. auch Nachtragsangebot Nr. 2 vom 2. November 2005 [Anlage B 5; Bl. 536 ff. GA]). Im Streitschlichtungsverfahren nach § 18 Nr. 2 VOB/B wurden die Parteien aufgefordert, erneut in eine Preisverhandlung nach Maßgabe des § 2 Nr. 5 VOB/B einzutreten (Bescheid vom 13. April 2006; Anlage K 17 [Bl. 591 f. GA]; s. auch Schreiben vom 18. Mai 2006 [Bl. 609 GA]); die Klägerin legte nachfolgend über ein Ingenieurbüro eine - geänderte - Nachtragskalkulation nebst Erläuterungen zu den noch streitig gebliebenen Zulagepositionen wie folgt vor (Anlage K 10 mit Anlage K 11):

Die Kalkulation der Nachtragspositionen ist auf der Basis der Urkalkulation erfolgt.

Nachtragsangebot Nr. 2

Seite

Pos.

Text

05.02.0001

Boden aus Abtragsbereichen (Seitenwälle) Zulage

m3

EP

GP

profilgerecht lösen und zur späteren Wiederverwendung zwischenlagern. Witterungsempfindlichen Boden verdichten. Klasse 3 bis 5.

2.495,740

4,42 EUR

11,031,17 EUR

Boden innerhalb der Baustelle fördern und lagern. Förderweg 800 m, abgerechnet wird nach Abtragsprofilen. Als Zulage zu Pos. 2.2.60.

Es handelt sich hierbei um Bodenabtrag auf bzw. über der Geländeebene.

Die vergleichbare Position ist die beauftragte Position 2.2.60. Hier ist ein Transportweg bis 150 m enthalten. Daraus folgt eine mittlere Entfernung von (0,00 m+150,00 m) geteilt durch 2, = mittlere Entfernung 75,00 m.

05.02.0002

Boden für Blockfundamente profilgerecht ausheben

m3

Transportweg 1.000 m, sonst wie Pos. 2.2.100 als Zulage zu Pos. 2.2.100

1.340,780

10,08 EUR

13.515,06 EUR

Es handelt steh hierbei um Bodenabtrag aus Einsehnisten, also unterhalb der Geländeebene.

Die vergleichbare...

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