Verfahrensgang

LG Baden-Baden (Urteil vom 29.09.2014; Aktenzeichen 4 O 128/14)

 

Tenor

1. Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil des LG Baden-Baden vom 29.09.2014, Az. 4 O 128/14, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:

Der Antrag des Verfügungsklägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Verfügungskläger.

 

Gründe

I. Der Verfügungskläger (fortan: Kläger) nimmt den Verfügungsbeklagten (fortan: Beklagten) auf Unterlassung in Anspruch.

Der Kläger ist Landesvorsitzender der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Baden-Württemberg. Nachdem er Platz 3 der Europaliste erlangt hatte, wurde er in das Europaparlament gewählt. Der Beklagte war Mitglied dieser Partei. Nach Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens trat er freiwillig aus der AfD aus. Im Februar 2014 hatte der Kläger gegen den Beklagten Privatklage wegen übler Nachrede beim AG Breisach erhoben. Die Klage wurde abgewiesen, weil die Frist des § 194 StGB versäumt war. Mit dem folgenden auszugsweise wiedergegebenen E-Mailschreiben vom 11.08.2014 (Anlage 1) wandte sich der Beklagte an zahlreiche Parteimitglieder der AfD, wobei für K. der Kläger und M. für den Beklagten zu lesen ist:

"Liebe AfD-Mitglieder, sehet, ich verkünde Euch große Freude: im Anhang findet Ihr eine Entscheidung des AG Breisachs. Da hat der wehleidige K. (der Mann mit dem Hundeblick) doch gegen mich eine Privatklage wegen "Beleidigung" eingereicht, die mich schon am 20.05.2014 (Anhang 2) dazu verleitete, eine Rundmail an seine AfD-Schäfchen zu schreiben. Und: verloren!!!! Jauchzet und jubilieret: bald wird der Betrüger fallen, obwohl er einst lichtreich von L. und der Jungen Freiheit in den Politikerhimmel erhoben wurde, von wo er auf das gemeine AfD-Volk herabsah!

Ja, Sie haben richtig gelesen! K. konnte mir weder "Beleidigung" noch "üble Nachrede" nachweisen! Wie denn auch? Ich habe meine Vorwürfe ja stets mit Beweisen [sic] Sie in dieser Email alle finden und verifizieren können!

Gegenstand seiner Privatklage war meine "Anlage 3", die ich im Zuge des faschistoiden "Ausschlussverfahrens" gegen meine Person an das Schiedsgericht, Landesvorstand und die AfD-Basis versand [sic], um durch sarkastische Art und Weise, aufzuzeigen, dass ich mich nicht von derlei feigen und totalitären Methoden einschüchtern lasse sowie in gleicher Weise zu unterstreichen, dass sowohl der Landesvorstand als auch das Landesschiedsgericht niemals ernstgenommen werden dürfen: http://alternativenewsletter.files.wordpress.com/2013/11/anlage3stellungnahmemc3a2c692nerparteiausschluss.pdf

Was habe ich denn in "Anlage 3" so beleidigendes von mir gegeben, wollen jetzt wohl alle wissen, da man M.s Mails ja nie las, denn der "Führer" bzw. K. hat ja Querulant [sic], den man nicht ernst nehmen soll, oder nicht?

Sie können noch gespannt den Ausgang der anderen Verfahren abwarten, die K. ebenfalls überführen werden (oder war da nicht sogar schon etwas mit ein paar Tausend Landesvorstand [sic], wegen dieses diffamierenden sog. Ausschlussurteils auf der Landeshomepage an mich zahlen muss?).

K. schrieb an das AG Breisach (Anhang 3):

"Durch diese Äußerungen fühle ich mich in meiner Ehre verletzt".

Dazu bitte eine Runde Mitleid:

"Oooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo.

Ochjöööööööööööööööööööööööööööööööö."

Wie wäre es, wenn man K. auf AfD-Veranstaltungen erst einmal mit einer Runde Mitleid begrüßen würde? Das täte dem geschundenen Mann sicherlich sehr gut.

Die zitierten Äußerungen oben in K.s Schriftsatz, bitte ich im Kontext meines Schreibens einmal genauer zu studieren (sind zwar über 30 Seiten, die aber voll mit Wa [sic] sind und sich lohnen!)!

Handelt es sich da wirklich um eindeutige "Beleidigungen" oder nicht eher um "Schmähkritik", die wegen ihrer argumentativen Untermauerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist? Akif Princci kann ein Lied davon singen, dass die "Schmähschrift" nicht mehr die Selbstverständlichkeit besitzt, die ihr die Meinungsfreiheit einst zusprach.

Ich werde meine "Beleidgungen" [sic] für sie noch einmal mit Beweisen und Argumenten untermauern: also lassen Sie uns einmal alles Schritt für Schritt durchgehen!

K. meint in seinem Schreiben, dass ich den Eindruck erwecken wollte, er sei "unqualifiziert, feige, verlogen und ein Rechtsbrecher".

1. K. ist ein Betrüger und Rechtsbrecher. Dies habe ich schon anhand des Gründungsparteitags in Baden-Württemberg vom 22.04.2013 klar nachgewiesen.

http://alternativernewsletter.wordpress.com/2013/11/10/wahlbetrug-in-der-afd-baden-wuerttemberg/(vgl. dazu auch die rechtlichen Ausführungen des Anhangs 4 dieser E-Mail [Anlage 2 laut Protokoll AS I 47]).

Aus dem nichts wurde ein Nichts und Niemand Landessprecher, während der deutsche Michel Montag mittag brav seiner Arbeit nachging.

2. Was die Welt aber noch nicht weiß: auch Platz 3 der Europaliste erlangte K. nur durch Betrug:

http://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2014/liveticker-zum-afd-parteitag/ [Anlag...

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