Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Begründung von Teileigentum an Pkw-Abstellplätzen auf einem nicht überdachten Parkhausoberdeck

 

Orientierungssatz

Der Begriff "Garage" umfaßt das Bauwerk insgesamt und damit grundsätzlich auch die Stellplätze auf der obersten Ebene, ohne daß es auf die Überdachung des einzelnen Platzes ankäme. Deshalb ist die Dachfläche einer mehrgeschossigen Sammelgarage als Teil des Garagengebäudes und nicht als Teil des unbebauten Grundstücks anzusehen. Daher kann an Pkw-Abstellplätzen auf dem nicht überdachten Oberdeck eines Parkhauses oder einer Sammelgarage nach WEG § 3 Abs 2 S 2 (juris: WoEigG) grundsätzlich Teileigentum gebildet werden.

 

Normenkette

WoEigG § 3 Abs. 2 S. 2, §§ 7, 8 Abs. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 538241

NJW-RR 1998, 516

FGPrax 1998, 82

MittRhNotK 1998, 322

NZM 1998, 267

ZMR 1998, 456

DNotZ 1999, 216

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