Entscheidungsstichwort (Thema)

Zuwiderhandlung gegen § 19 Arbeitszeitverordnung

 

Verfahrensgang

AG Paderborn (Urteil vom 29.03.1982; Aktenzeichen 23 OWi 11 Js 861/81 (1439/81))

 

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird als offensichtlich unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Beschwerderechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Betroffenen ergeben hat (§§ 79 Abs. 3 OWiG, 349 Abs. 2 StPO). Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht (vergl. BVerfG 5, 9 ff; OLG Hamm, BB 1957, 678; OLG Hamburg, NJW 1954, 1298).

Die Kosten des Rechtsmittels fallen der Betroffenen zur Last (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 StPO).

 

Unterschriften

Siekmann, Dr. Hoehler, Finger

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1575806

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge