Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerberaummiete: Umlagefähigkeit nachträglicher Grundsteuermehrbelastung

 

Leitsatz (redaktionell)

Wird nach dem Beginn des Mietverhältnisses über ein neu errichtetes Bürogebäude rückwirkend die Grundsteuer infolge der Neufestsetzung des Grundsteuermeßbetrages entsprechend der durchgeführten Bebauung erhöht, kann diese Erhöhung aufgrund einer mietvertraglichen Anpassungsklausel als Betriebskosten iSd II. BVO § 27 Abs 1 Anl 3 (juris: BVO 2)auf den Mieter umgelegt werden.

 

Normenkette

BGB § 535; II. BV § 27 Abs. 1 Anl. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 538368

NJW-RR 2000, 377

NZM 2000, 243

OLGR Frankfurt 1999, 209

RdW 2000, 606

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