Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewerberaummiete: Umlagefähigkeit nachträglicher Grundsteuermehrbelastung
Leitsatz (redaktionell)
Wird nach dem Beginn des Mietverhältnisses über ein neu errichtetes Bürogebäude rückwirkend die Grundsteuer infolge der Neufestsetzung des Grundsteuermeßbetrages entsprechend der durchgeführten Bebauung erhöht, kann diese Erhöhung aufgrund einer mietvertraglichen Anpassungsklausel als Betriebskosten iSd II. BVO § 27 Abs 1 Anl 3 (juris: BVO 2)auf den Mieter umgelegt werden.
Normenkette
BGB § 535; II. BV § 27 Abs. 1 Anl. 3
Fundstellen
Haufe-Index 538368 |
NJW-RR 2000, 377 |
NZM 2000, 243 |
OLGR Frankfurt 1999, 209 |
RdW 2000, 606 |
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