Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsfolgen von Unklarheiten im Aufteilungsplan für die Entstehung von Sondereigentum

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Nach dem Aufteilungsplan noch zu bauende Garagen sind sondereigentumsfähig. Unklarheiten im Aufteilungsplan führen nicht zur Entstehung von Sondereigentum, sondern zur Begründung von gemeinschaftlichem Eigentum.

2. Der Miteigentumsanteil stellt eine variable Größe dar, die nicht an die Eigentumsfläche gebunden ist und jederzeit den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten angepaßt werden kann.

 

Normenkette

WoEigG § 1 Fassung: 1973-07-30, § 7 Abs. 4 Fassung: 1973-07-30, § 8 Fassung: 1951-03-15

 

Fundstellen

Haufe-Index 541751

OLGZ 1978, 290

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