Leitsatz (amtlich)

Testamentsvollstreckervermerk im Handelsregister

 

Normenkette

BGB § 2203; HGB §§ 107-108, 161 Abs. 2, § 177

 

Verfahrensgang

AG Darmstadt (Beschluss vom 08.12.2017)

 

Tenor

Zu den Voraussetzungen der Anmeldebefugnis eines Testamentsvollstreckers über einen Kommanditanteil eines verstorbenen Kommandisten im Hinblick auf den durch den Erbfall eingetretenen Kommandistenwechsel sowie der Eintragungsfähigkeit eines entsprechenden Testamentsvollstreckersvermerks im Falle der Erteilung eines Vermächntnisses über den betreffenden Kommanditanteil des Erblassers.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss des Registergerichts vom 08.12.2017 aufgehoben und das Registergericht wird angewiesen, die Anmeldung vom 23.03.2017 (unterschriftsbeglaubigt durch den Notar RA1, Stadt1, Urkunden Nr. .../2017) durch Eintragung des Kommanditistenwechsels nebst Testamentsvollstreckervermerks zu vollziehen.

Das Verfahren der Beschwerde ist gerichtskostenfrei.

Eine Erstattung notwendiger Aufwendungen im Verfahren der Beschwerde wird nicht angeordnet.

 

Gründe

I. Im Handelsregisterblatt der Gesellschaft ist als alleiniger Kommanditist Vorname1 Nachname1 mit einer Einlage von 180.000,00 DM eingetragen. Dieser ist am XX.XX.2015 verstorben.

Der Erblasser hatte am 21.01.2014 ein notariell beurkundetes Testament errichtet, auf dessen Kopie Bezug genommen wird (Bl. 93 ff d.A.). Dort hat er auszugsweise unter anderem wie folgt testiert:

"§ 2 (1) Ich setze meine zwei Töchter ... zu gleichen Teilen zu meinen Erben ein.

(2) Sie sollen nur Vorerben sein. Zu Nacherben setze ich jeweils deren Abkömmlinge ein...

§ 3 (1) Meinen Enkelkindern,... vermache ich die folgenden Gesellschaftsbeteiligungen jeweils zu gleichen Teilen:

...

3. die Kommanditanteile an der Vorname1 Nachname1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG, Erstellung von Baulichkeiten jeder Art.

§ 4 (1) Meine Enkelkinder werden zu Gunsten meiner Frau Vorname2 Nachname1 mit folgendem Vermächtnis beschwert:

Ich vermache meiner Frau ein Nießbrauchsrecht an den meinen Enkeln vermächtnisweise zugewandten Kommanditanteilen. Meine Frau soll insbesondere berechtigt sein, alleine darüber zu entscheiden, welche Sanierungs-, Renovierungs- und Baumaßnahmen einschließlich Neubaumaßnahmen usw. durchgeführt werden...

§ 8 (1) Ich ordne Testamentsvollstreckung in Form der Abwicklungsvollstreckung an. Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es insbesondere, den Nachlass in Besitz zu nehmen und die Nachlassverbindlichkeiten zu bedienen sowie die ausgesetzten Vermächtnisse zu erfüllen...

(2) Zudem ordne ich für die in § 3 und § 5 zu Gunsten meiner Enkelkinder ausgesetzten Vermächtnisse Dauertestamentsvollstreckung an, sofern zu diesem Zeitpunkt meine Frau noch lebt und/oder meine Enkelkinder bei meinem Versterben noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben...

(10) Die Testamentsvollstreckung erstreckt sich auf die vermächtnisweise an meine Enkel übertragenen Kommanditbeteiligungen ...".

Unter dem 11.05.2016 hat das Amtsgericht Darmstadt - Nachlassgericht - einen Erbschein nach Vorname1 Nachname1 erteilt, nach dem dieser von Vorname3 Nachname2-Nachname1, also der hiesigen Beteiligten zu 3) und Tochter des Erblassers, allein beerbt worden ist und Nacherbfolge angeordnet ist, die beim Tod der Vorerbin eintritt. Die Vorerbin ist danach, soweit nach § 2136 BGB zulässig, von Verfügungsbeschränkungen befreit. Nacherben sind danach die Kinder der Vorerbin Vorname4 Nachname2, geboren am XX.XX.1999 und Vorname5 Nachname2, geboren am XX.XX.2002. Weiterhin ergibt sich eine auflösend bedingte Nachnacherbschaft für den Fall, dass Vorname4 Nachname2 oder Vorname5 Nachname2 kinderlos versterben (vgl. Kopie Bl. 19 f d.A.).

Mit Schreiben vom 27.09.2016 hat das Amtsgericht Darmstadt - Nachlassgericht - dem Registergericht außerdem eine beglaubigte Abschrift des Testamentsvollstreckerzeugnisses vom 16.09.2016 übersandt, ausweislich dessen Vorname2 Nachname1, die hiesige Beteiligte zu 2) und Witwe des verstorbenen alleinigen Kommanditisten der Gesellschaft, zur Testamentsvollstreckerin bestellt worden ist. Das Testamentsvollstreckerzeugnis (Bl. 15 f d.A.) hat auszugsweise folgenden Inhalt:

"Es ist Testamentsvollstreckung in der Form der Abwicklungsvollstreckung angeordnet...

Zudem ist Dauertestamentsvollstreckung zu Gunsten der Enkelkinder ... ausgesetzten Vermächtnisse angeordnet.

Die Dauertestamentsvollstreckung erstreckt sich auf die vermächtnisweise an die Enkel übertragenen Kommanditbeteiligungen an der ... und Vorname1 Nachname1 GmbH & Co. KG."

Auf Aufforderung des Registergerichts zur Anmeldung der eingetretenen Rechtsänderungen hat sodann die Beteiligte zu 2) als Geschäftsführerin der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft und als "Dauertestamentsvollstreckerin" über den Kommanditanteil des verstorbenen Kommanditisten mit am 23.03.2017 unterschriebener Anmeldung, unterschriftsbeglaubigt durch den Notar RA1, Stadt1 (Urkunde Nr. .../2017), auszugsweise folgendes a...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge