Leitsatz (amtlich)

1. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstitutes für den Abschluss von Privatkreditverträgen enthaltene Bestimmung, wonach beim Abschluss des so genannten Individual-Kredits als Entgelt ein

"einmaliger laufzeitabhängiger Individualbeitrag"

verlangt wird, unterliegt der richterlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 BGB, hält dieser nicht stand und ist daher im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

2. Das Kreditinstitut verlangt dieses Entgelt nicht deshalb aufgrund einer Individualvereinbarung, weil sich der Kunde zwischen einem Basis-Kredit und dem Individual-Kredit entscheiden kann und nur bei letzterem der Individualbeitrag verlangt wird.

3. Die Klausel enthält weder eine kontrollfreie und zulässige Bestimmung über den Preis der vertraglichen Hauptleistung, noch regelt sie ein Entgelt für eine zusätzlich angebotene Sonderleistung des Kreditinstituts. Ersterem steht die laufzeitunabhängige Ausgestaltung des Entgelts entgegen. Selbst unter Berücksichtigung der "zusätzlichen Leistungen" gegenüber dem Individual-Kreditnehmer fehlt es an einer der separaten Vergütungspflicht zugänglichen "echten" Sonderleistung, weil keine der "zusätzlichen Leistungen" des Individual-Kredits nicht aufgrund vertraglicher Treuepflicht oder auf gesetzlicher Grundlage erfolgt.

4. Die unangemessene Benachteiligung der Verbraucher wird durch die Abweichung von dem gesetzlichen Leitbild des § 488 BGB indiziert. Gründe, die die Klausel bei der gebotenen umfassenden Interessenabwägung gleichwohl als angemessen erscheinen lassen, liegen nicht vor. Dies ergibt sich insbesondere unter Berücksichtigung verschiedener sich bei einem Vergleich der Konditionen des Basis-Kredits und der Gesetzeslage ergebender Nachteile für den Individual-Kreditnehmer.

 

Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Urteil vom 08.07.2015; Aktenzeichen 12 O 341/14)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.07.2015 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des LG Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 

Gründe

I. Der Kläger, der nach seiner Satzung Verbraucherinteressen wahrnimmt und ein in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragener Verbraucherschutzverein ist, und die beklagte Bank streiten über die Wirksamkeit einer in den Vorvertraglichen Informationen zu dem sog. "Individual-Kredit" der Beklagten und den dazugehörigen Kreditvertragsformularen enthaltenen Regelung.

In diesen Vorvertraglichen Informationen (Anlage K 2, Bl. 8 -9 GA) heißt es u.a.:

2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kredits

Nettokredit xxx EUR

Ggf. Kreditlebensversicherung (freiwillig) xxx EUR

Summe: xxx EUR

Gesamtkreditbetrag xxx EUR

+ Entgelt bestehend aus

laufzeitabhängige Zinsen xxx EUR

einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag xxx EUR

+ Kosten bei Herauslage

Gesamtbetrag: xxx EUR

In den Kreditvertragsformularen (Anlage B1, Bl. 55 - 57 GA) heißt es u.a.:

Nettokredit xxx EUR

+ optionaler Kreditversicherungsbeitrag xxx EUR

= Gesamtkreditbetrag xxx EUR

+ Entgelt bestehend aus

laufzeitabhängige Zinsen xxx EUR

(Sollzinssatz x, xx % für die gesamte Vertragslaufzeit)

einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag xxx EUR

+ Kosten bei Herauslage

Gesamtbetrag: xxx EUR

Effektiver Jahreszins: xxx %

Der oben genannte Zinsbetrag wurde auf den Gesamtkreditbetrag berechnet. Die Verrechnung eingehender Zahlungen erfolgt entsprechend der vereinbarten Kreditbedingungen. Die Berechnung des effektiven Jahreszinses beruht auf der Annahme der vollständigen Inanspruchnahme des Kredits am Tag des Vertragsschlusses.

Laufzeit: bis zum xxxxx

Ratenzahl: xx

xx Monatsraten ab dem... zu je xx

letzte Rate zum xxxxx

Evtl. weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag: keine

Zusätzliche Leistungen des Individual-Kredits:

Das Produktangebot "Individual-Kredit" umfasst neben der Kreditbereitstellung folgende zusätzliche Leistungen:

  • ...kostenlose Zahlungsplanänderungen, d.h. Änderung der monatlichen Ratenhöhe unter Beibehaltung der vereinbarten Laufzeit bei nicht rückständigen Krediten
  • ...einmal jährlich kostenlose Verschiebung der Ratenfälligkeit um bis zu 15 Tage bei nicht rückständigen Krediten, wenn sich das Datum der Gehaltszahlung verändert
  • ...kostenlose Sonderzahlungen bis zu 80 % des aktuellen Kreditsaldos
  • ...bei gegenüber dem Herauslagezeitpunkt unveränderter Bonität ist alle 12 Monate eine Ratenpause möglich, Voraussetzung ist kein Zahlungsrückstand und pünktliche Zahlung der letzten, vor der auszusetzenden Rate fälligen 11 Raten
  • ...28 Tage Rückgaberecht, das heißt nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist sind Sie berechtigt, innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen von dem Kreditvertrag zurück...

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