Entscheidungsstichwort (Thema)

Deutlichwerden des Willens eines Maklers, auch zum Käufer in Vertragsbeziehungen treten zu wollen

 

Leitsatz (redaktionell)

Grundsätze zum Zustandekommen eines Maklervertrags, insbesondere zum Deutlichwerden des Willens des Maklers, auch zum Käufer in maklervertragliche Beziehungen treten zu wollen.

 

Orientierungssatz

1. Der Hinweis auf die Belastung mit Maklerkosten allein macht nicht hinreichend deutlich, daß der Makler auch mit dem Kaufinteressenten einen Maklervertrag abschließen will. Bietet ein Makler in einer Zeitungsanzeige unter Hinweis auf die Belastung mit Maklerkosten ein Hausgrundstück an, handelt es sich nicht um ein Angebot auf Abschluß eines Maklervertrages. Ebensowenig stellt eine auf diese Anzeige hin erfolgte telefonische Anfrage ein Vertragsangebot dar, denn da die Initiative zur Kontaktaufnahme vom Makler ausging, durfte der Interessent darauf vertrauen, daß der Makler vom Veräußerer beauftragt worden war.

2. Ebensowenig liegt der im Zusammenhang mit den Kaufnebenkosten in einem Maklerexpose enthaltene Hinweis "3,45% Courtage einschließlich 15% USt" die Provisionserwartung des Maklers unmißverständlich offen. Vertragsklauseln, die dahin zu verstehen sind, daß der Käufer die mit dem Kauf verbundenen Kosten einschließlich der Vermittlungscourtage zu tragen hat, sind kein hinreichend klares Provisionsverlangen des Maklers.

 

Normenkette

BGB § 652 Abs. 1 S. 1

 

Fundstellen

Dokument-Index HI537862

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