Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Haftung des neu eintretenden Wohnungseigentümers für Werklohnansprüche

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Wenn der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer einen Handwerker mit Renovierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum beauftragt, werden hierdurch nur diejenigen verpflichtet, die bei Auftragserteilung Wohnungseigentümer sind.

2. Eine Haftung neuer Wohnungseigentümer gegenüber außenstehenden Dritten für vor ihrem Eigentumserwerb begründete Zahlungsverpflichtungen kommt ohne Vertragsübernahme, Schuldübernahme oder Schuldbeitritt nicht in Betracht.

 

Normenkette

WoEigG §§ 10, 27; BGB § 631

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541773

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