Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerberaummiete: Zurückbehaltungsrecht an der Kaution; Klage auf Barkaution anstelle nicht erbrachter Bürgschaft; Verzugszinsschaden wegen Nichterbringung der Kaution; Einsichtsrecht in Belege der Nebenkostenabrechnung; Betriebskostenabrechnung durch vermietenden Wohnungseigentümer; Wirksamkeit einer formularmäßigen Anerkenntnisfiktion

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage ist Verwalter iSv WoVermRG § 2 Abs 2 Nr 2, wenn er zusätzlich auch Aufgaben wahrnimmt, die die Verwaltung der einzelnen im Sondereigentum stehenden Wohnungen betreffen, und sei es auch nur in geringem Maße. Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage kann somit dann, wenn er für die Eigentümer gegenüber den Mietern die Heizkostenabrechnung erstellt und abrechnet, für die Vermittlung der Neuvermietung dieser Wohnungen von den Mietern keine Maklerprovision verlangen.

 

Normenkette

AGBG § 10 Nr. 5; BGB §§ 273, 286, 320, 535, 550b; WoEigG § 28 Abs. 5

 

Fundstellen

Haufe-Index 538357

DWW 2000, 122

NJW-RR 2001, 299

NZM 2001, 48

ZMR 2000, 452

OLGR Düsseldorf 2000, 277

IPuR 2000, 41

IPuR 2001, 50

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