Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzungen für den Eintritt des Grundstückserwerbers in ein Mietverhältnis; Anspruch des Mieters gegen den Grundstückserwerber auf Rückzahlung überzahlter Nebenkosten

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Wirkungen des BGB § 571 können nur eintreten, wenn im Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch das Mietverhältnis noch fortbesteht.

2. BGB § 572 ist auf Guthaben des Mieters aus überzahlten Nebenkosten nicht entsprechend anwendbar.

3. Die Rückzahlungsverpflichtung des Vermieters wegen überzahlter Nebenkosten geht dann nicht auf den Grundstückserwerber über, wenn sie vor dem Eigentumswechsel entstanden ist.

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Die Wirkungen des § 571 BGB können nur eintreten, wenn im Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch das Mietverhältnis noch fortbesteht.

2. § 572 BGB ist auf Guthaben des Mieters aus überzahlten Nebenkosten nicht entsprechend anwendbar.

3. Die Rückzahlungsverpflichtung des Vermieters wegen überzahlter Nebenkosten geht dann nicht auf den Grundstückserwerber über, wenn sie vor dem Eigentumswechsel entstanden ist.

 

Normenkette

BGB §§ 535, § 535 ff., §§ 536, 571-572

 

Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Entscheidung vom 27.05.1993; Aktenzeichen 10 O 560/89)

 

Fundstellen

Haufe-Index 537822

DNotZ 1994, 879

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