Entscheidungsstichwort (Thema)
Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung bei einem gewerblichen Mietverhältnis
Orientierungssatz
Bei einem gewerblichen Mietverhältnis ist die Betriebskostenabrechnung mit Ablauf des zwölften Monats nach der jeweiligen Abrechnungsperiode zu erstellen. Abrechnungsperiode ist entweder das Kalenderjahr, das Mietvertragsjahr oder das Jahr, binnen dessen üblicherweise die Leistungsabrechnungen der jeweiligen Versorgungsträger erteilt zu werden pflegen.
Normenkette
Verfahrensgang
LG Krefeld (Aktenzeichen 4 O 375/95) |
Fundstellen
Haufe-Index 541799 |
ZMR 1998, 219 |
OLGR Düsseldorf 1998, 94 |
IPuR 1998, 54 |
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