Entscheidungsstichwort (Thema)

Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung bei einem gewerblichen Mietverhältnis

 

Orientierungssatz

Bei einem gewerblichen Mietverhältnis ist die Betriebskostenabrechnung mit Ablauf des zwölften Monats nach der jeweiligen Abrechnungsperiode zu erstellen. Abrechnungsperiode ist entweder das Kalenderjahr, das Mietvertragsjahr oder das Jahr, binnen dessen üblicherweise die Leistungsabrechnungen der jeweiligen Versorgungsträger erteilt zu werden pflegen.

 

Normenkette

BGB § 535

 

Verfahrensgang

LG Krefeld (Aktenzeichen 4 O 375/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 541799

ZMR 1998, 219

OLGR Düsseldorf 1998, 94

IPuR 1998, 54

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