Tenor

I. Auf den Antrag der Antragstellerinnen wird die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerden gegen die Aussprüche in den Ziffern 1. bis 3. des Beschlusses des Bundeskartellamts vom 6. Februar 2019 (B6-22/16) angeordnet.

II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Gründe

I. Der Facebook-Konzern entwickelt und betreibt verschiedene digitale Produkte, Internetdienstleistungen und Applikationen für Smartphones ("Apps"). Muttergesellschaft ist die Antragstellerin zu 1.; die Antragstellerinnen zu 2. und 3. sind zu 100 % Tochtergesellschaften der Antragstellerin zu 1. (Antragstellerinnen zusammengefasst im Folgenden auch: Facebook).

Kernprodukt von Facebook ist das soziale Netzwerk Facebook.com, das seit dem Jahr 2008 in Deutschland angeboten wird und im Jahr 2018 täglich von etwa 23 Millionen Nutzern, monatlich von etwa 32 Millionen Nutzern genutzt worden ist. Das Netzwerk ist für private Nutzer unter den Adressen www.facebook.com bzw. facebook.de oder über eine mobile App nutzbar. Es bietet dem privaten Nutzer eine Reihe von Funktionen, mit welchen er sich u.a. mit Freunden und Bekannten vernetzen und mit diesen Inhalte "teilen" kann. Hierzu legt der Nutzer bei seiner Anmeldung für das Netzwerk unter seinem Klarnamen ein "Nutzerprofil" an, mit dessen Hilfe er Angaben zu seiner Person und einer Vielzahl weiterer persönlicher Umstände machen und ein Profilfoto einstellen kann. Auf dieser Grundlage erhält der Nutzer eine eigene Facebook-Seite, die sich in weitere Unterseiten aufgliedert; wegen der weiteren Einzelheiten, zum Beispiel zur Anzeige von Meldungen anderer privater oder kommerzieller Nutzer oder zu Funktionen hinsichtlich der Kommunikation mit Dritten in Echtzeit, wird auf den Beschluss des Bundeskartellamts verwiesen.

Facebook.com ist nicht nur für private Nutzer, sondern auch für Unternehmen, Vereine oder Einzelpersonen nutzbar, die selbst Inhalte in das soziale Netzwerk stellen können, um auf diese Weise ihre Reichweite zu erhöhen. Diese "Inhalteanbieter" können eigene Seiten einrichten, auf diesen ihre Inhalte verbreiten und sich mit privaten Nutzern über "Abonnements" oder eine "Gefällt-mir"-Funktion verbinden.

Die Facebook-Gruppe bietet des Weiteren unter dem Begriff "Facebook Business Tools" eine Vielzahl von kostenfreien Werkzeugen und Produkten an, die sich an Webseitenbetreiber und sonstige Unternehmen richten, die die "tools" über von Facebook vordefinierte Programmierschnittstellen in ihre eigenen Webseiten, Apps und Online-Angebote einbinden können. Hierzu zählen neben sogenannten "sozialen plug-ins" wie etwa den Funktionsschaltflächen "Gefällt-mir" und "Teilen" weitere Funktionalitäten und Analysedienste.

Über das soziale Netzwerk hinaus und von diesem unabhängig bietet Facebook weitere Dienste an. Zu ihnen gehören u.a. das Produkt Instagram, das ein Medium zum "Teilen" von Fotos und kurzen Videoclips bereitstellt und der Dienst WhatsApp, der das Senden und Empfangen einer Vielzahl von Medien wie zum Beispiel Textnachrichten, Bildern, Videos, Kontakten, Dokumenten, Standorten sowie Sprachnachrichten und -anrufen unterstützt. Ferner bietet Facebook den Dienst Masquerade zur Bearbeitung und zum "Teilen" von Fotos und das Produkt Oculus an, über das "virtual-reality"-Brillen und Software abgesetzt werden.

Sein soziales Netzwerk Facebook.com finanziert Facebook durch Online-Werbung, die Inhalteanbietern und anderen Unternehmen angeboten wird. Diese Werbung ist auf den individuellen Nutzer des sozialen Netzwerks zugeschnitten und zielt darauf ab, dem Nutzer diejenige Werbung zu zeigen, die ihn auf Grund seines persönlichen Konsumverhaltens, seiner Interessen, Kaufkraft und Lebenssituation interessieren könnte.

Für die Nutzung des sozialen Netzwerks müssen private Nutzer kein Entgelt entrichten. Für diese Nutzer hängt die Teilnahme an dem Netzwerk jedoch davon ab, dass sie bei der Registrierung für den Dienst den von Facebook gestellten Nutzungsbedingungen zustimmen. Die Zustimmung dient dem Abschluss des Nutzungsvertrags unter Einbeziehung der Nutzungsbedingungen. Nach den Nutzungsbedingungen verarbeitet Facebook personenbezogene Daten, für deren Erläuterung insbesondere auf die von Facebook gestellten Daten- bzw. Cookie-Richtlinien verwiesen wird. Nach diesen Richtlinien erfasst Facebook nutzer- und gerätebezogene Daten über Nutzeraktivitäten innerhalb und außerhalb des sozialen Netzwerks. Bei den außerhalb des sozialen Netzwerks stattfindenden Nutzeraktivitäten geht es zum einen um den Besuch von Webseiten bzw. die Nutzung mobiler Apps dritter Anbieter, die mittels Programmierschnittstellen (Facebook Business Tools) mit Facebook verbunden sind, und zum anderen um die Nutzung anderer zum Facebook-Konzern gehörender Dienste wie namentlich die insoweit oben genannten, in Bezug auf welche eine Datenverarbeitung "über die anderen Facebook-Unternehmen und -Produkte hinweg" erfolgt.

Mit Beschluss vom 6. Februar 2019 hat das Bundeskartellamt die in den Nutzungsbedingungen vorgesehene Datenverarbeitung sowie ih...

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