Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Betrieb einer Stehpizzeria in einem in der Teilungserklärung als "Ladenlokal" bezeichneten Teileigentum

 

Leitsatz (redaktionell)

Mit der Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Ladenlokal" läßt sich der Betrieb einer Stehpizzeria - auch außerhalb der gesetzlichen Ladenschlußzeiten - nicht vereinbaren.

 

Normenkette

WoEigG §§ 5, 10 Abs. 2, § 15 Abs. 1-3; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542013

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