Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Betrieb einer Stehpizzeria in einem in der Teilungserklärung als "Ladenlokal" bezeichneten Teileigentum
Leitsatz (redaktionell)
Mit der Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Ladenlokal" läßt sich der Betrieb einer Stehpizzeria - auch außerhalb der gesetzlichen Ladenschlußzeiten - nicht vereinbaren.
Normenkette
WoEigG §§ 5, 10 Abs. 2, § 15 Abs. 1-3; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2
Fundstellen
Dokument-Index HI542013 |
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