Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Verschweigen von Versicherungsprovisionen als wichtiger Grund zur Verwalterabberufung
Leitsatz (redaktionell)
1. Ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung des Verwalters ist gegeben, wenn der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft verschweigt, daß er für den Abschluß der erforderlichen Versicherungsverträge für die Gemeinschaft von der Versicherungsgesellschaft Provisionen in erheblichem Umfang erhalten hat.
2. Dasselbe gilt, wenn der Verwalter ausdrücklichen Weisungen der Wohnungseigentümergemeinschaft zuwider handelt sowie einem wiederholten Verlangen der Wohnungseigentümer nach Einberufung einer Eigentümerversammlung nicht Folge leistet.
Normenkette
Verfahrensgang
LG Kleve (Entscheidung vom 01.10.1997; Aktenzeichen 4 T 238/97) |
Fundstellen
Haufe-Index 542014 |
NJW-RR 1998, 1023 |
NZM 1998, 487 |
ZMR 1998, 306 |
OLGR Düsseldorf 1998, 199 |
WuM 1998, 311 |
IPuR 1998, 45 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen