Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Verschweigen von Versicherungsprovisionen als wichtiger Grund zur Verwalterabberufung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung des Verwalters ist gegeben, wenn der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft verschweigt, daß er für den Abschluß der erforderlichen Versicherungsverträge für die Gemeinschaft von der Versicherungsgesellschaft Provisionen in erheblichem Umfang erhalten hat.

2. Dasselbe gilt, wenn der Verwalter ausdrücklichen Weisungen der Wohnungseigentümergemeinschaft zuwider handelt sowie einem wiederholten Verlangen der Wohnungseigentümer nach Einberufung einer Eigentümerversammlung nicht Folge leistet.

 

Normenkette

WoEigG § 26 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG Kleve (Entscheidung vom 01.10.1997; Aktenzeichen 4 T 238/97)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542014

NJW-RR 1998, 1023

NZM 1998, 487

ZMR 1998, 306

OLGR Düsseldorf 1998, 199

WuM 1998, 311

IPuR 1998, 45

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