Entscheidungsstichwort (Thema)

Al-Quaeda-Verfahren: Mit Plädoyers muss demnächst gerechnet werden

 

Gründe

Aus Sicht des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts Celle sind im Strafverfahren gegen Ibrahim R. (2 StE 5/07) die Beweisfragen nunmehr weitestgehend abgehandelt. Wie der Vorsitzende des Senats, Dr. Wolfgang Siolek, in der letzten Sitzung am 29.5.2008 erläuterte, hängt der Fortgang des Verfahrens im Wesentlichen davon ab, ob die Verteidigung - wie angekündigt - weitere Beweisanträge stellt und wie diese beschieden werden. Da mithin unklar ist, ob die Beweisaufnahme auf Antrag der Verteidigung fortzuführen ist oder demnächst beendet wird, hält sich die Bundesanwaltschaft bereit, jederzeit plädieren zu können. Zwischen dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung soll auf jeden Fall ein Abstand von mindestens einer knappen Woche liegen. Das selbe gilt für die Zeit zwischen dem letzten Plädoyer und der Urteilsverkündung.

Im Hinblick auf die sitzungspolizeilichen Anordnungen des Vorsitzenden für die Hauptverhandlungen und die Teilnahme durch die Presse- und übrigen Medienvertreter sowie sonstige Zuschauer wird auf die Pressemitteilung vom 11.9.2007 verwiesen. Die zur Verfügung stehenden reservierten Plätze sind bereits vollständig an akkreditierte Journalisten vergeben. Es wird jedoch nochmals darauf hingewiesen, dass nach der vorgenannten Anordung Personen, die weder einen gültigen Presseausweis noch eine Pressekarte des OLG vorweisen, aber auf andere Art und Weise glaubhaft machen, dass sie Pressevertreter sind, der bevorzugte Zutritt zum hinteren Bereich des Sitzungssaales zu ermöglichen ist.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, von seinem Wohnsitz aus über einen allgemein zugänglichen Internet-Chatroom Erklärungen u.a. von Osama bin Laden, Ayman Al Zawahiri und Abu Musab Al Zarqawi verbreitet zu haben. Dadurch habe er in strafbarer weise um Mitglieder oder Unterstützer für die ausländischen terroristischen Vereinigungen Al Quaeda und Al Quaeda im Zweistromland geworben.

Der Staatsschutzsenat hat den Fall seit dem 26.9.2007 nahezu zweimal wöchentlich verhandelt und hierzu zahlreiche Zeugen vernommen, Urkunden verlesen und in technisch aufwändiger Weise auf einer Großleinwand die Internet-Protokolle nachverfolgt und simultan übersetzt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2001204

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