Verfahrensgang

LG Bremen (Entscheidung vom 20.07.1995; Aktenzeichen 2 T 247/95)

AG Bremen (Entscheidung vom 14.03.1995; Aktenzeichen 111a II 54/93 WEG)

 

Tenor

Die gemäß § 45 Abs. 1 WEG zulässige sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Landgerichts Bremen vom 20. Juli 1995 wird zurückgewiesen, weil die angefochtene Entscheidung nicht auf einer Verletzung des Gesetzes beruht. Die Ausführungen der angefochtenen Entscheidung lassen auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Antragstellerin in der weiteren Beschwerde einen Rechtsfehler nicht erkennen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI728042

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge